Kosten Mitbewohner-Modell (24h)


Bis zu Ihrer Auswahl einer unserer Betreuungskräfte fallen KEINE Kosten an und es entstehen bis dahin auch KEINE Verpflichtungen.

 

Die monatlichen Kosten für das Mitbewohnermodell (="24 Std.") im Personalverleih (d.h. die Hilfeleister sind bei uns mit schweizer Arbeitsvertrag angestellt und Sie haben keine weitere Aufwände wie Personalanstellung, Abschluss von Sozialversicherungen oder Eröffnung von Pensionskassenanbindungen, Lohnabrechnungen, ect.) sind leistungs- und anforderungsabhängig und liegen zwischen Fr. 5‘890 und 6‘990.- exkl. MwSt. und beinhalten folgendes:

  • genaue Bedarfsabklärung vor Betreuungsbeginn und laufende Neueinschätzungen bei relevanten Veränderungen
  • Auswahl Ihres Betreuungsmodelles (Entsendung oder private Anstellung Ihrer Betreuungsperson)
  • kontinuierliche Betreuung Zuhause durch unsere Betreuungskräfte
  • regelmässiger Kontakt durch FairCare365 mit den Kunden und den Betreuungskräften
  • laufende Beratung und Unterstützung durch unser Team
  • regelmässige Qualitätskontrollen
  • Monatliche Administration für Lohn, Sozialversicherungen, Steuern, etc.
  • Organisation von An-/Abreise der Betreuungskraft
  • bei Bedarf Unterstützung bei der Beantragung der Aufenthaltsbewilligung für die Betreuungskraft
  • Reisekosten für die Betreuungskraft
  • Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten* damit jeder der will, Zuhause bleiben kann


Zusätzlich ist der Betreuungskraft Kost (Verpflegung) und Logis (Zimmer) zur Verfügung zu stellen.

                                                                                     

   *   Ein Teil der Hauswirtschaftlichen Leistungen werden von den meisten Krankenkassen über die Zusatzversicherung zurückerstattet.

Wir empfehlen die Beantragung der Hilfslosenentschädigung bei der kantonalen SVA-Stelle. Die Hilfslosenentschädigung wird stets einkommens- und vermögensunabhängig ausbezahlt und steht jedem Hilfsbedürftigem in der Schweiz zu.

Sollten Sie schon Ergänzungsleistungen beziehen, besteht die Möglichkeit, zusätzlich bis zu CHF 4’800.— pro Jahr an Betreuungsgeldern zu beantragen. In Extremfällen sind sogar jährliche Zuschüsse von CHF 25’000.— pro Einzelperson bzw. CHF 50’000.— bei Eheleuten möglich.

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Bei Teilzeitmodell werden die geleisteten Stunden je nach Anforderung zwischen CHF 45.- und 54.- pro Stunde abgerechnet.

(Nachtzuschlag +25%/h  ab 23:00-06:00 Uhr )

 

Reine Vermittlung von Teilzeit-Hilfeleister:  CHF 590.- / erfolgreicher Vermittlung (= Vertragsabschluss mit dem /r von Ihnen auserwähltem/n Hilfeleister/in)

Reine Vermittlung von 24h-Hilfeleister:       50%  vom Monatsbruttolohn / erfolgreicher Vermittlung